Probenentnahme
Übersicht
Haaranalysen werden oftmals bei Rechtsstreitigkeiten verwendet und müssen daher gerichtlich verwertbar sein. Dies gilt auch für Nachweise, die im Rahmen einer MPU erbracht werden.
Damit die Ergebnisse der Analyse vor Gericht anerkannt werden, müssen die Haarproben von autorisierten Personen entnommen werden. Zu diesem Personenkreis gehören zum Beispiel Ärzte, Toxikologen oder auch eigens hierfür geschultes Laborpersonal. Vor der Probenentnahme selbst muss der Probennehmer per Lichtbildabgleich sicherstellen, dass der Probengeber auch die Person ist welche den Nachweis erbringen muss. Daher ist es Pflicht seinen Ausweis zur Probenentnahme mitzubringen.
Nach der Probenentnahme muss der Probennehmer sicherstellen und beglaubigen, dass der Probengeber nicht mehr mit der Probe selbst in Berührung kommen konnte. Weitere Anforderungen insbesondere zu den Themen Verpackung und Rücksendung der Probe entnehmen Sie bitte unserer Anleitung zur Probenentnahme.


