Was ist die MPU

  • Die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist eine Begutachtung der Fahreignung eines Fahrzeuglenkers durch speziell ausgebildete Verkehrspsychologen und Mediziner. Sie wird von der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde aus den unterschiedlichsten Gründen angeordnet, wenn Bedenken oder Zweifel bezüglich der Fahreignung bestehen (§ 2 Abs. 4 StVG (StraßenVerkehrsGesetz) und § 11 Abs. 1 FeV (FahrerlaubnisVerordnung). Diese Untersuchung soll dazu dienen, eine Entscheidung über den Verbleib, den Entzug beziehungsweise die Wiedererteilung des Führerscheins treffen zu können.
  • In einem ersten Schritt werden Fragebögen ausgeteilt, in welchen Fragen bezüglich der Verkehrsvorgeschichte, des Gesundheitszustandes und weitere allgemeine Fragen beantwortet werden müssen. Die Antworten werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.
  • Die MPU selbst besteht aus 3 Teilen:
    • einer medizinischen Untersuchung
    • einem psychophysischen Test (Reaktionstest)
    • sowie einer psychologischen Exploration.
  • Der medizinische und der leistungsbezogene Teil der Untersuchung sollen Aufschluss darüber geben, ob die körperliche und psychische Verfassung den Anforderungen im Straßenverkehr standhält. Die psychologische Begutachtung wird nach einem Gespräch mit einem Diplom-Psychologen vorgenommen. Dies ist die Gelegenheit darzulegen, in wie weit Veränderungen in Bewusstsein und Verhalten eingetreten sind, welche eine Wiederholung des Fehlverhaltens unwahrscheinlich machen. Wenn es gelingt diese Punkte überzeugend darzulegen, können Zweifel an der Fahreignung ausgeräumt werden.
  • Die eigentliche Untersuchung selbst dauert in der Regel 1 bis 2 Stunden, Sie müssen aber mit längeren Wartezeiten zwischen den Untersuchungsteilen rechnen. Die Untersuchung kann dadurch mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Sie muss bei einer Begutachtungsstelle eines von der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) akkreditierten Trägers durchgeführt werden. Die Begutachtungsstelle kann selbst gewählt werden und muss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde genannt werden.
  • Bei der gewählten Begutachtungsstelle wird dann die MPU selbst durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in einem Gutachten zusammengefasst und im Regelfall nur Ihnen persönlich zugestellt. Sie müssen dieses an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde übermitteln oder der Untersuchungsstelle eine entsprechende Ermächtigung erteilen. Die endgültige Entscheidung, ob dem Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins stattgegeben wird oder nicht, wird dann von der Fahrerlaubnisbehörde getroffen.
  • Der Weg zur MPU ist aufwendig und kostspielig – je nach Fragestellung fallen für die Untersuchung selbst Kosten von etwa 300 bis 700 Euro an. Durch die Vorbereitung und eventuell geforderte Abstinenznachweise entstehen weitere Kosten. Bei einem negativen Bescheid muss in der Regel der ganze Prozess nochmals durchlaufen werden.
  • Daher ist es wichtig sich so gut wie nur möglich vorzubereiten, um die Chance auf einen positiven Bescheid schon bei der ersten Begutachtung zu maximieren.
  • Eine MPU wird von der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn begründete Zweifel an der Eignung eines Kraftfahrers zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr bestehen. Dafür kann es die unterschiedlichsten Anlässe geben.
  • Beispiele sind:
    • Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr
    • Drogen- oder Medikamentenmissbrauch
    • Kombination von Punkten und Alkohol- bzw. Drogenauffälligkeit
    • Hoher Punktestand in Flensburg
    • Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens, Behinderungen
    • Geistige und seelische Störungen
  • Die unterschiedlichen Gründe führen dazu, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU mit einer dem jeweiligen Fall entsprechenden Fragestellung anordnet, um über die Fahreignung einer Person entscheiden zu können.
    • Fragestellung Alkohol: Bei Verkehrsteilnahme unter unzulässig hohem Alkoholeinfluss oder wiederholte Alkoholauffälligkeiten.
    • Fragestellung Drogen: Bei Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss berauschender Mittel oder einer Drogenproblematik.
    • Fragestellung Verkehr: Häufige Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder wiederholte Auffälligkeiten in der Probezeit.
    • Fragestellung Straftaten: Bei vorliegenden Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder mit hoher Gewaltbereitschaft.
    • Fragestellung Gesundheitsstörung: Vorliegen von Hinweisen auf gesundheitliche Erkrankungen oder Beeinträchtigungen

  • In bestimmten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde auch ein fachärztliches Gutachten anfordern, um die Fahreignung zu überprüfen. Das Gutachten kann von Ärzten mit den Fachgebieten Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin sowie von Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt werden. Oftmals wird ein fachärztliches Gutachten bei vorliegender Abhängigkeit von Alkohol, Cannabis bzw. Medikamenten angeordnet oder wenn illegaler Besitz von Betäubungsmitteln vorliegt, ein Konsum jedoch auf den ersten Blick nicht erkennbar ist.
  • Bei diesem Gutachten ist man selbst in der Pflicht, den erhobenen Vorwurf zu entkräften. Gelingt es nachzuweisen, dass man die Stoffe zwar besessen, aber selbst nicht konsumiert hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man seinen Führerschein behalten darf. Werden bei der fachärztlichen Begutachtung jedoch Erkenntnisse gewonnen, die eine tiefer gehende Untersuchung des Falles erforderlich machen, so kann im Anschluss von der Fahrerlaubnisbehörde eine MPU angeordnet werden.
  • Generell ist die Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs unter § 11 FeV geregelt. Hier finden sich auch allgemeine Regelungen, in welchen Fällen ein fachärztliches Gutachten beziehungsweise eine MPU zu erbringen ist und welche Kriterien die untersuchenden Ärzte erfüllen müssen, damit das Ergebnis Bestand hat.
  • Genauer spezifiziert wird das Vorgehen im Zusammenhang mit der Klärung von Eignungszweifeln bei vorliegender Alkoholproblematik bzw. im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel in §13 bzw. §14 FeV.
  • Die Gebühren im Zusammenhang mit der MPU sind in der GebOSt geregelt und fallen je nach Fragestellung unterschiedlich aus. Eine Auskunft über die Höhe der zu zahlenden Gebühr erhalten Sie auf Anfrage in jeder Begutachtungsstelle. Die Gebührenordnung bezieht sich nur auf die MPU selbst. Kosten für die Vorbereitung oder auch Abstinenznachweise kommen noch dazu und sind nicht gesetzlich geregelt.
  • Das Ergebnis der MPU selbst beeinflusst maßgeblich, ob Ihrem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stattgegeben wird. Daher ist es unerlässlich, sich sehr gut vorzubereiten. Nur so können günstige Voraussetzungen für ein positives Fahreignungsgutachten geschaffen werden.
  • Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde wird Sie über Anlass und Fragestellung der bevorstehenden Begutachtung informieren.
  • Zuallererst ist es wichtig, sich frühzeitig sachlich richtige Informationen über Ablauf, Inhalt und Umfang der Begutachtung und die notwendigen Anforderungen für ein positives Fahreignungsgutachten einzuholen. Einen ersten Überblick kann hier ebenfalls die zuständige Fahrerlaubnisbehörde geben.
  • Um einen tieferen Einblick in die nun folgenden Schritte zu gewinnen, ist es empfehlenswert sich mit einem unabhängigen Verkehrstherapeuten oder auch Verkehrspsychologen mit entsprechender Qualifikation in Verbindung zu setzen. Er hilft dabei sich fallbezogen auf eine MPU vorzubereiten. Der Umfang der Unterstützung kann frei gewählt werden und entweder allumfassend sein oder auch nur einzelne Teile der MPU betreffen.
  • Bei der Fragestellung Alkohol ist der Nachweis eines gemäßigten Konsums oder auch der Abstinenz - zum Beispiel bei wiederholten Verstößen - gefordert. Das bedeutet, es muss der Nachweis erbracht werden, dass man entweder in Zukunft in der Lage ist Trinken und Fahren zu trennen oder aber bereit und in der Lage ist, für den Rest des Lebens auf Alkohol zu verzichten. Bei Drogendelikten ist generell ein Abstinenznachweis zu erbringen. In jedem Fall ist der Betroffene selbst in der Nachweispflicht. Es gibt für Ihn eine große Auswahl an Analyseverfahren um dieser nachzukommen. Neben den Möglichkeiten, die Nachweise über Urin (Alkohol und auch Drogen) oder vereinzelt auch Blut (Leberwerte/CDT bei Alkohol) zu erbringen, ist insbesondere der Nachweis mittels einer Haarprobe in der jüngeren Vergangenheit stark auf dem Vormarsch. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren, um die Aussagekraft des jeweiligen Verfahrens für die konkrete Fragestellung einzuschätzen zu können.
  • Die MPU soll überprüfen, ob die aufgekommenen Zweifel bezüglich der Fahreignung noch bestehen.
  • Am Ende der MPU wird nur ein positiver Bescheid vorliegen, wenn glaubhaft dargelegt werden konnte, dass sich eine Einstellungs- und Verhaltensänderung eingestellt hat, die eine Wiederholung des Deliktes ausschließen lässt.
  • Ein Nachweis des gemäßigten Konsums / der Abstinenz (bei Alkohol) beziehungsweise der Abstinenz (bei Drogen) kann in mehrfacher Hinsicht diesem Ziel dienen.
    • Man kann aus medizinischer Sicht mit einem objektiven Verfahren belegen, dass in einem bestimmten Zeitfenster kein Konsum stattgefunden hat. Dieser Beweis ist bei vielen Fragestellungen eine unabdingbare Voraussetzung für ein positives Gutachten. Allerdings reicht die aktuelle Konsumfreiheit nicht aus, sie muss auch stabil sein.
    • Auch aus psychologischer Sicht hat ein entlastendes Testergebnis eine positive Wirkung auf die Begutachtung. Dieses kann als Beleg der eingetretenen Veränderungen in Bewusstsein und Verhalten interpretiert werden.
  • Im Wesentlichen kommt es hier auf die Aussagekraft des Testergebnisses selbst an. Diese ist abhängig von der gewählten Methode.
    • Urinanalyse
      • Eine Urinanalyse kann lediglich einen Zeitraum von ein bis drei Tagen rückwirkend abdecken. Um überhaupt die Chance auf eine annähernd verlässliche Aussage über das Konsumverhalten zu erhalten, wird man bei einer Alkoholfragestellung zur Abgabe von vier Urinproben innerhalb eines halben Jahres oder von sechs innerhalb eines Jahres aufgefordert. Zur Abgabe jeder einzelnen Probe wird man kurzfristig einbestellt und muss diese je nach Programm innerhalb von 24 - 36 Stunden durchführen. Die Proben müssen unter Aufsicht abgeben werden, damit das Ergebnis auch gerichtlich verwertbar ist. Dennoch führen auch mehrfache Tests innerhalb eines Programms nicht zu einem durchgängigen Nachweis der Abstinenz, sondern eher zu einer über die Zeit punktuell verteilten Indikation.
    • Blutanalyse
      • Der direkte Nachweis von Alkohol im Blut ist nur kurzfristig (im Regelfall innerhalb von 24 Stunden) möglich.
      • Der Nachweis von hohem Alkoholkonsum über CDT reicht lediglich etwa vier Wochen zurück. Hinzu kommt, dass durch bestimmte genetische Voraussetzungen unter Umständen auch ein Nichttrinker fälschlicherweise als alkoholkonsumierend eingestuft werden kann.
      • Der Leberfunktionstests ist kein spezifischer Test. Erhöhte Leberwerte können beispielsweise auch durch eine Hepatitis C Infektion oder durch Vitaminmangel entstehen.
    • Haaranalyse
      • Eine Haaranalyse hingegen ermöglicht einen konstanten Nachweis des gemäßigten Konsums bzw. der Abstinenz auch über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr. Im Vergleich zu Urin- oder auch Blutanalysen ist eine geringere Anzahl von Tests notwendig. Dabei kann man selbst bestimmen, wann man die Tests machen möchte. Wichtig ist dabei, dass das Ergebnis der letzten Analyse am Tage der MPU selbst nicht älter als zwei Monate sein darf und der gesamte geforderte Zeitraum nachgewiesen werden kann. Die Entnahme der Haarprobe muss zudem von einer autorisierten Person erfolgen. Mehr Informationen zur forensischen Haarentnahme finden Sie unter Probenentnahme.
      • Da das Haar im Durchschnitt einen Zentimeter pro Monat wächst, kann man mit sechs Zentimetern Kopfhaar für Drogen den Abstinenznachweis für ein halbes Jahr erbringen. Bei der Verwendung von Körperhaar kommt man bei vergleichbarer Länge oft wesentlich weiter zurück, da es einem anderen Wachstumszyklus unterliegt. Bei Alkohol (EtG-Nachweis) ist der Zeitraum auf drei Monate beschränkt.
      • Bei Drogen wird direkt auf die jeweilige Droge und deren Abbauprodukte getestet.
      • Im Falle von Alkohol gibt es zwei verschiedene Stoffwechselprodukte auf die getestet wird.
        • ETG (Ethylglucuronid)
          Hier ist es wichtig zu wissen, dass Ethylglucuronid wasserlöslich ist. Ein verlässlicher Nachweis kann aus rein wissenschaftlicher Sicht deshalb nur etwa für drei Monate erbracht werden
        • FSEE (Fettsäureethylester)
          Fettsäureethylester sind sehr stabil und nicht wasserlöslich. Der Nachweis kann mit einer Probe bis zu einem halben Jahr erbracht werden. Dabei werden die kopfnahen sechs Zentimeter der Haarprobe betrachtet.
  • Im Falle einer fachärztlichen Untersuchung ist man ebenfalls selbst in der Nachweispflicht, den aufgekommenen Zweifel an der Fahreignung zu entkräften. Auch hier kann es notwendig werden einen aussagekräftigen Nachweis eines gemäßigten Konsums bzw. der Abstinenz vorzulegen.
  • Aus unserer Erfahrung heraus ist der Nachweis über eine Haarprobe die angenehmste und gleichzeitig die verlässlichste Methode. Es handelt sich nur um einen einzigen Termin zur Probenentnahme. Dieser kann selbst bestimmt werden. Das Ergebnis ist aussagekräftiger als bei anderen Verfahren und gibt somit dem zu erbringenden Nachweis ein stärkeres Gewicht. Dies erhöht die Chancen, die MPU zu bestehen und den Führerschein wieder zu bekommen.