Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig, sie enthalten wichtige Informationen über Ihre Rechte und Pflichten.

  1. TRIMEGA Laboratories Ltd. führt nur Drogen- oder Alkoholanalysen zur Aufklärung von Streitigkeiten durch, wenn die folgenden erforderlichen Dokumente und Proben eingegangen sind:
    1. Anmeldeunterlagen, die von den Kunden oder des Bevollmächtigten gesetzlichen Vertreters unterschrieben sind.(Schriftliche Anweisungen und Informationen über die TRIMEGA Laboratories Ltd. sind enthalten)
    2. Alle Proben, die für den Test erforderlich sind, wie von TRIMEGA Laboratories Ltd. und dem Kunden vereinbart..
  2. TRIMEGA Laboratories Ltd. behält sich das Recht vor, die Gebühren, zwischen dem Zeitpunkt des Auftrags und der Erbringung der Dienstleistung zu erhöhen. Dies geschieht in dem Umfang, indem sich die Kosten entweder durch Erhöhung der Materialkosten, oder durch sonstige Verzögerungen außerhalb des Verschuldens von TRIMEGA Laboratories Ltd. erhöhen. TRIMEGA Laboratories Ltd.verpflichtet sich einen schriftlichen Nachweis der höheren Kosten an den Kunden / gesetzlichen Vertreter auf schriftlichen Antrag zuzusenden.
  3. Der schriftliche Auftrag für die Durchführung der Tests ist eine Bestellung. Der Auftrag kann jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung, des Kunden/gesetzlicher Vertreter, widerrufen werden. In einem solchen Fall wird eine Stornogebühr erhoben, wie sie in der aktuellen TRIMEGA Laboratories Ltd. Preisliste angegeben ist.
  4. TRIMEGA Laboratories Ltd. behält sich das Recht vor einen Test abzubrechen oder nicht weiter zu bearbeiten, sollten zum Zeitpunkt des Auftrages nicht alle notwendigen Informationen vorliegen. In einem solchen Fall kann eine Stornogebühr erhoben werden.
  5. Der Kunde stimmt zu, den fälligen Rechnungsbetrag ohne Abzüge an TRIMEGA Laboratories Ltd. mit der Einsendung der Probe zu bezahlen.
  6. TRIMEGA Laboratories Ltd. übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der Probennehmer verursacht werden.
  7. In Fällen, in denen der Umfang der eingesendete Probe geringer ausfällt als in der Anweisung von TRIMEGA Laboratories Ltd. vorgeschrieben, oder wenn in der Stellungnahme der für TRIMEGA Laboratories Ltd. tätigen Wissenschaftler die Qualität der Probe als nicht zufrieden stellend bewertet wird, behält sich TRIMEGA Laboratories Ltd. das Recht vor eine weitere Probenentnahme auf Kosten des Kunden anzufordern.
  8. TRIMEGA Laboratories Ltd.. übernimmt keine Haftung für Proben, die in einer anderen als der in den Anweisungen von TRIMEGA Laboratories Ltd. vorgegebenen Art und Weise zugesendet werden. Dies beinhaltet insbesondere Proben, die in anderen als den von TRIMEGA Laboratories Ltd. vorgeschriebenen Behältnissen zugesendet werden, oder Proben die von anderen als den im Auftragsformular angegebenen Personen entnommen wurden. Desweiteren wird keine Haftung für Schäden übernommen, die während des Transportes der Proben entstehen.
  9. TRIMEGA Laboratories Ltd. behält sich das Recht vor, alle gelieferten Proben zu zerstören wenn Klauseln 7 und / oder 8 eintreten oder bei Proben, die eine Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter der TRIMEGA Laboratories Ltd., oder der Allgemeinheit darstellen.
  10. TRIMEGA Laboratories Ltd. ist bestrebt, das Ergebnis innerhalb von 7-10 Werktagen nach Eingang aller Proben zu übersenden. Dies gilt nur für Standard-Fälle
  11. TRIMEGA Laboratories Ltd. führt die Tests mit größt möglicher Sorgfalt durch, übernimmt aber keine Garantie für das Erzielen eines bestimmten Ergebnisses.
  12. TRIMEGA Laboratories Ltd. haftet nicht für Mängel die bei der Durchführung entstehen, die außerhalb ihres Verschuldens liegen.
  13. Alle Informationen, die an TRIMEGA Laboratories Ltd. in Verbindung mit dem Service gesendet werden, sowie alle daraus resultierenden Ergebnisse werden streng vertraulich behandelt. Schriftliche Informationen oder Ergebnisse werden nur an den Auftraggeber, oder das Gericht, das die Analyse angeordnet hat, übermittelt. Ergebnisse oder Informationen werden nicht per Telefon bekannt gegeben.
  14. Alle Proben und Unterlagen im Zusammenhang mit einem bestimmten Fall werden nach zwei Kalenderjahren zerstört, es sei denn, der Kunde widerspricht schriftlich der Zerstörung und TRIMEGA Laboratories Ltd. stimmt diesem Widerspruch zu.
  15. Für alle Streitigkeiten die aus oder im Zusammenhang mit der Beauftragung von TRIMEGA Laboratories Ltd. entstehen gilt der Gerichtsstand von TRIMEGA Laboratories Ltd., soweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.